Satzung
Aus der Satzung des Trochtelfinger Geschichts- und Heimatvereins
§ 1 1.) Der Verein führt den Namen
„Trochtelfinger Geschichts- und Heimatverein e.V.“ und ist in das Vereinsregister eingetragen.
2.) Er hat seinen Sitz in Trochtelfingen/Hohenzollern
§ 2 1.) Der Verein stellt sich die Aufgabe, Freunde der Geschichte und Heimatkunde der Stadt Trochtelfingen zusammenzuschließen, um die Geschichte und Heimatkunde der Stadt Trochtelfingen/Hohenzollern, der ehemaligen Grafschaft Werdenberg-Heiligenberg-Trochtelfingen, der ehemaligen fürstenbergischen Obervogtei Trochtelfingen, des ehemaligen hohenzoller- ischen Oberamtes Trochtelfingen und des ehemaligen Landkapitels Trochtelfingen zu erforschen, zu fördern und zu verbreiten.
2.) Der Verein erfüllt seine Aufgabe durch
a) Erforschen, Anregungen, Förderung und Unterstützung von Arbeiten zur Geschichte und Heimatkunde,
b) Überkommenes zu schützen und bewahren und Gegenwärtiges festzuschreiben,
c) Veröffentlichungen von Beiträgen, bildlichen Darstellungen und Ausstellungen,
d) Vortragsveranstaltungen und Exkursionen,
e) Beteiligung und Förderung an Vorhaben und Einrichtungen, die dem Verein dienlich sind,
§ 3 1.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung,
2.) Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke,
3.) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins,
§ 4 1.) Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, Behörden und Institute werden. Der Beitritt wird durch schriftliche Anmeldung bei einem Vorstandsmitglied erklärt, die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Mitgliederbeitrages, dieser beträgt z. Zt. 36 Euro jährlich.